Beschilderung für Asbest Gefahr

Asbest entfernen – aber richtig: Diese Regeln gelten in der Schweiz

Asbest – ein unsichtbares Risiko, das jahrzehntelang in Bauprojekten verwendet wurde. Heute gilt der Stoff als...

Beschilderung für Asbest Gefahr

Asbest – ein unsichtbares Risiko, das jahrzehntelang in Bauprojekten verwendet wurde. Heute gilt der Stoff als hochgefährlich und streng reguliert. Trotzdem wird seine Gefahr oft unterschätzt, besonders bei älteren Gebäuden. Wer Asbest ohne Zulassung entfernt, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch die Gesundheit aller Beteiligten. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum Asbestsanierung und Schadstoffrückbau ausschliesslich von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden dürfen, welche gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz gelten und wie Sie als Bauherr sicherstellen, dass Ihr Projekt rechtlich und gesundheitlich auf der sicheren Seite ist.

Inhaltsverzeichnis:

Was ist Asbest – und warum ist er so gefährlich?

Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre in unzähligen Baustoffen verwendet – etwa in Bodenbelägen, Deckenplatten, Fassaden, Dichtungen und Klebern. Das Problem: Beim Abbruch oder bei Renovierungsarbeiten werden feine Asbestfasern freigesetzt, die beim Einatmen in die Lunge gelangen und dort nicht mehr abgebaut werden können. Die Folgen sind dramatisch – Asbestose, Lungenkrebs oder Mesotheliom treten oft erst Jahrzehnte später auf. Deshalb gilt: Schon kleinste Mengen Asbeststaub sind gefährlich, und jede Sanierung erfordert höchste Vorsicht.

Eine SUVA-Studie belegt, dass geschulte und zertifizierte Fachbetriebe das Risiko von Asbestexpositionen um über 70 % reduzieren – ein deutlicher Beweis für den Wert professioneller Sanierung. 👉 Zur SUVA-Studie über Asbest und Arbeitssicherheit

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz
 Qualitätszertifikat

2.1 EKAS-Richtlinien

Die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) regelt in ihren Richtlinien (insbesondere EKAS 6503 und 6508), wie Unternehmen beim Umgang mit Asbest vorgehen müssen. Nur Betriebe mit einem anerkannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzsystem (SGS) dürfen Schadstoffe sanieren. Dazu gehören Schulungen, Sicherheitskonzepte und regelmässige Audits.

2.2 SUVA-Anforderungen

Die SUVA verlangt, dass Unternehmen nachweislich über geschulte Fachkräfte, Schutzausrüstung und geeignete Verfahren verfügen. Jede Asbestsanierung muss bei der SUVA gemeldet werden, die anschliessend die Schutzmassnahmen und Arbeitsmethoden prüft. Ein Betrieb ohne SUVA-Zulassung darf keine asbesthaltigen Materialien bearbeiten oder entfernen.

2.3 BAG-Vorgaben

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt ergänzende Vorschriften fest, insbesondere zur Entsorgung, Kennzeichnung und Dekontamination. Nur zugelassene Betriebe dürfen Asbestabfälle transportieren und entsorgen. Verstösse können zu hohen Bussen und strafrechtlichen Konsequenzen führen.

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Wer darf Asbest entfernen – und wer nicht?

Nur zertifizierte Fachbetriebe mit nachweislicher Schulung gemäss SUVA- und EKAS-Vorgaben sind berechtigt, Asbest zu sanieren. Das Personal muss regelmässig an Spezialkursen teilnehmen und Schutzmassnahmen wie Unterdruckzonen, Vollschutzanzüge, Atemschutzsysteme und Staubabsaugungen einsetzen. Nicht zugelassene Firmen oder Privatpersonen, die Asbest selbst entfernen, handeln illegal und gefährden sowohl sich selbst als auch andere.


Ablauf einer professionellen Asbestsanierung

  1. Analyse und Probenahme: Fachleute entnehmen Materialproben, die im Labor auf Asbest untersucht werden.
  2. Sanierungsplanung: Erstellung eines Sicherheits- und Entsorgungskonzepts nach EKAS- und SUVA-Standard.
  3. Abschottung des Bereichs: Einrichtung einer luftdichten Unterdruckzone, um die Ausbreitung von Fasern zu verhindern.
  4. Demontage & Reinigung: Entfernen der asbesthaltigen Materialien mit Spezialgeräten, anschliessend Dekontamination.
  5. Entsorgung: Transport und Beseitigung in zugelassenen Deponien mit dokumentiertem Nachweis.


Nur so wird gewährleistet, dass keine Gesundheitsgefahr für Arbeiter oder Anwohner besteht.

Risiken durch unsachgemässen Rückbau

Gelbes Warndreieck für Gefahr 

Ein unsachgemässer Umgang mit Asbest kann katastrophale Folgen haben. Bereits kleinste Fasermengen, die beim Heimwerken oder durch ungeschultes Personal freigesetzt werden, kontaminieren ganze Räume. Reinigungen und Sanierungen solcher Fehler kosten schnell ein Vielfaches eines professionellen Rückbaus. Noch gravierender: dauerhafte Gesundheitsschäden durch eingeatmete Fasern sind irreversibel. Deshalb gilt: Beim Thema Asbest gibt es keine Kompromisse.

Tipp:

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Bei Abbruchfuchs steht Sicherheit und Verantwortung an oberster Stelle – besonders, wenn es um Asbestsanierung und Schadstoffrückbau geht. Als zertifizierter Fachbetrieb nach SUVA-, EKAS- und BAG-Richtlinien sind wir spezialisiert auf den sicheren Umgang mit gefährlichen Baustoffen wie Asbest, PCB oder PAK. Unsere geschulten Experten arbeiten mit modernster Schutztechnik, geprüften Verfahren und klaren Sicherheitskonzepten – für maximalen Schutz von Mensch, Umwelt und Gebäude. Ob Einfamilienhaus, Gewerbeobjekt oder Industrieanlage – wir analysieren, sanieren und entsorgen nach strengsten Schweizer Standards. Vertrauen Sie auf Abbruchfuchs, wenn es um rechtssichere, nachhaltige und geprüfte Schadstoffsanierung geht.

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Fazit:

Asbestsanierung ist keine gewöhnliche Bauaufgabe – sie ist Arbeit am Limit der Sicherheit. Nur zertifizierte Fachbetriebe mit EKAS-, SUVA- und BAG-Zulassung garantieren, dass Mensch, Umwelt und Recht gleichermassen geschützt bleiben.
Ein geprüfter Betrieb wie Abbruchfuchs sorgt für rechtssichere, kontrollierte und nachhaltige Schadstoffsanierungen – damit Sie mit ruhigem Gewissen umbauen oder neu bauen können.

FAQs

1. Muss ich vor einem Umbau immer eine Asbestprüfung durchführen lassen?
Ja, unbedingt – vor allem, wenn das Gebäude vor 1995 gebaut wurde. Damals war Asbest in vielen Baumaterialien wie Klebern, Putzen oder Bodenbelägen weit verbreitet. Eine Asbestprüfung schützt Sie vor gefährlichen Überraschungen und ist in der Schweiz rechtlich vorgeschrieben, sobald ein Verdacht besteht. Ein zertifizierter Fachbetrieb wie Abbruchfuchs kann die Prüfung fachgerecht durchführen, ohne das Material zu beschädigen. So wissen Sie schon vor Beginn der Bauarbeiten, ob Gefahr besteht – und vermeiden teure Baustopps oder Gesundheitsrisiken.

2. Wer trägt die Verantwortung, wenn auf der Baustelle Asbest entdeckt wird?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Bauherren oder Auftraggeber, der für die Sicherheit auf seiner Baustelle sorgen muss. Wird Asbest entdeckt, muss der Bau sofort gestoppt und eine zertifizierte Fachfirma hinzugezogen werden. Diese übernimmt die Probenahme, Sanierungsplanung und sichere Entfernung. Wer dennoch weitermacht oder ungeschulte Arbeiter einsetzt, haftet persönlich – sowohl finanziell als auch strafrechtlich.

3. Wie gefährlich ist es, wenn ich Asbest versehentlich freilege?
Schon eine kleine Beschädigung – zum Beispiel das Anbohren einer alten Platte – kann unsichtbare Asbestfasern freisetzen, die sich über die Luft im ganzen Raum verteilen. Diese Fasern sind gesundheitlich extrem gefährlich und können Jahrzehnte später Krebs verursachen. In so einem Fall sollten Sie sofort den Bereich verlassen, Türen schliessen und die Luft nicht aufwirbeln. Danach sollte unbedingt eine Fachfirma den Raum absperren und messen, ob eine Kontamination vorliegt.

4. Welche Schutzmassnahmen werden bei einer Asbestsanierung getroffen?
Ein zertifizierter Betrieb arbeitet nach klaren Sicherheitsstandards: Der betroffene Bereich wird luftdicht abgeschottet und unter Unterdruck gesetzt, damit keine Fasern entweichen. Arbeiter tragen Vollschutzanzüge mit Atemfiltern (P3) und nutzen spezielle Staubabsaug- und Filtersysteme. Nach Abschluss erfolgt eine Dekontamination von Personal, Werkzeugen und Umgebung. Erst wenn Laborproben bestätigen, dass keine Fasern mehr in der Luft sind, wird der Bereich freigegeben.

5. Kann ich während der Asbestsanierung im Haus bleiben?
In der Regel nein. Während der Sanierungsphase ist der betroffene Bereich streng abgesperrt, und es darf niemand ohne Schutzausrüstung hinein. In Mehrfamilienhäusern wird oft in Teilabschnitten gearbeitet, sodass andere Wohnungen nutzbar bleiben. Bei Einfamilienhäusern ist es meist ratsam, vorübergehend auszuziehen, bis die Arbeiten vollständig abgeschlossen und die Luft geprüft ist. So schützen Sie sich und Ihre Familie vor unnötiger Belastung.

6. Wie finde ich heraus, ob eine Firma wirklich zertifiziert ist?
Eine seriöse Fachfirma legt Ihnen ihre Zertifikate unaufgefordert vor – etwa SUVA-, EKAS- oder BAG-Zulassungen. Sie können ausserdem bei den jeweiligen Institutionen oder auf offiziellen Plattformen nachprüfen, ob das Zertifikat gültig ist. Achten Sie auch auf Schulungsnachweise der Mitarbeiter und aktuelle Prüfberichte. Wenn eine Firma zögert oder ausweichend antwortet, ist das ein deutliches Warnsignal. Ein Betrieb wie Abbruchfuchs arbeitet ausschliesslich nach anerkannten Schweizer Sicherheitsstandards – transparent und überprüfbar.

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